Hinweis: Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ersetzt keine ärztliche, therapeutische oder pflegerische Beratung. Welche Aufstehhilfe geeignet ist, hängt von den individuellen körperlichen Voraussetzungen und der jeweiligen Alltagssituation ab.
Wird ein Aufstehsessel von der Krankenkasse bezahlt? Diese Frage stellen sich viele Menschen, wenn das Aufstehen aus einem Sessel zunehmend schwerfällt und eine technische Unterstützung benötigt wird.
Die kurze Antwort lautet: Nicht jeder Aufstehsessel wird automatisch von der Krankenkasse übernommen. Entscheidend ist unter anderem, welches Produkt konkret benötigt wird, ob es als Hilfsmittel anerkannt ist und ob eine medizinische Notwendigkeit besteht.
Im Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes gibt es die Produktuntergruppe „Aufstehhilfen/-vorrichtungen für Sessel/Stühle“. Das bedeutet jedoch nicht, dass jeder frei verkäufliche elektrische Aufstehsessel als Komplettmöbel eine Kassenleistung ist.
Dieser Ratgeber erklärt, worauf es bei der Kostenübernahme ankommt, wie ein Antrag funktioniert und welche Möglichkeiten bestehen, wenn die Krankenkasse den gewünschten Aufstehsessel nicht bezahlt.
Zahlt die Krankenkasse einen Aufstehsessel?
Eine pauschale Zusage für einen kompletten Aufstehsessel gibt es nicht.
Für die gesetzliche Krankenversicherung ist entscheidend, ob eine Versorgung mit einem Hilfsmittel medizinisch erforderlich ist. Der GKV-Spitzenverband führt in seinem Hilfsmittelverzeichnis unter Produktgruppe 22 unter anderem Aufstehhilfen und Aufstehvorrichtungen für Sessel und Stühle.
Damit muss zwischen zwei Dingen unterschieden werden:
- einem kompletten Aufstehsessel, der als komfortables Sitzmöbel mit elektrischer Aufstehhilfe angeboten wird,
- und einer eigenständigen Aufstehhilfe, die als Hilfsmittel für einen vorhandenen Sessel oder Stuhl vorgesehen ist.
Diese Unterscheidung ist für die Kostenübernahme besonders wichtig.
Warum wird ein kompletter Aufstehsessel nicht automatisch bezahlt?
Ein moderner Aufstehsessel verbindet mehrere Funktionen: Er dient zum Sitzen, Entspannen und teilweise auch zum Liegen und verfügt zusätzlich über eine Aufstehhilfe.
Für die Krankenkasse kommt es jedoch nicht allein darauf an, ob ein Produkt das Aufstehen erleichtert. Entscheidend ist, ob die konkrete Versorgung die Voraussetzungen für eine Hilfsmittelversorgung erfüllt.
Das Hilfsmittelverzeichnis dient dabei als wichtige Grundlage für die Versorgung gesetzlich Versicherter. Der GKV-Spitzenverband weist darauf hin, dass die gesetzliche Krankenversicherung grundsätzlich nur Hilfsmittel übernimmt, die im Hilfsmittelverzeichnis gelistet sind.
Deshalb sollte man nicht davon ausgehen, dass ein beliebiger Aufstehsessel aus dem Möbel- oder Onlinehandel auf Rezept erhältlich ist.
Welche Aufstehhilfen können von der Krankenkasse übernommen werden?
Im Hilfsmittelverzeichnis gibt es ausdrücklich die Produktuntergruppe 22.29.02 „Aufstehhilfen/-vorrichtungen für Sessel/Stühle“. Darunter ist die Produktart 22.29.02.2 „Aufstehhilfen“ aufgeführt.
Damit besteht grundsätzlich die Möglichkeit einer Hilfsmittelversorgung, wenn die individuellen Voraussetzungen erfüllt sind.
Wichtig ist dabei: Die Aufnahme einer Produktart in das Hilfsmittelverzeichnis bedeutet nicht automatisch, dass jeder Versicherte Anspruch auf jedes Produkt dieser Kategorie hat. Die konkrete Versorgung muss medizinisch erforderlich sein und zur individuellen Situation passen.
Wann kann eine Kostenübernahme infrage kommen?
Eine Kostenübernahme kann insbesondere dann relevant werden, wenn eine Person aufgrund einer Erkrankung oder körperlichen Einschränkung nicht ausreichend selbstständig aus einem Sessel oder Stuhl aufstehen kann und eine entsprechende Aufstehhilfe medizinisch erforderlich ist.
Dabei wird die individuelle Situation betrachtet.
Eine reine Komfortverbesserung reicht dagegen nicht automatisch aus.
Entscheidend ist also weniger die Bezeichnung „Aufstehsessel“, sondern die Frage:
Welche konkrete Unterstützung wird benötigt und handelt es sich dabei um ein anerkanntes Hilfsmittel?
Braucht man für einen Aufstehsessel ein Rezept?
Wenn eine Versorgung über die gesetzliche Krankenversicherung beantragt werden soll, ist eine ärztliche Verordnung beziehungsweise die entsprechende medizinische Begründung ein wichtiger Bestandteil des Verfahrens.
Auf der Verordnung sollte möglichst nachvollziehbar sein, warum die Aufstehhilfe benötigt wird und welche Einschränkung besteht.
Je konkreter die medizinische Situation beschrieben wird, desto besser kann die Krankenkasse die Notwendigkeit der Versorgung beurteilen.
Wichtig: Ein Rezept allein garantiert noch keine Kostenübernahme. Die Krankenkasse prüft den konkreten Versorgungsanspruch und die Wirtschaftlichkeit der Versorgung.
Wie beantragt man eine Aufstehhilfe bei der Krankenkasse?
Wer eine Versorgung über die Krankenkasse anstrebt, sollte grundsätzlich vor dem Kauf klären, ob eine Kostenübernahme möglich ist.
Ein sinnvoller Ablauf ist:
1. Medizinischen Bedarf klären
Besprechen Sie zunächst mit dem behandelnden Arzt, warum das Aufstehen aus einem Sessel oder Stuhl nicht mehr ausreichend selbstständig möglich ist.
Dabei kann geklärt werden, ob eine Aufstehhilfe als Hilfsmittel sinnvoll sein könnte.
2. Geeignete Versorgung bestimmen
Nicht jeder Mensch benötigt dieselbe Unterstützung.
Je nach Situation kann beispielsweise eine Aufstehhilfe für einen vorhandenen Sessel sinnvoller sein als ein kompletter Aufstehsessel.
3. Verordnung beziehungsweise Unterlagen einreichen
Die erforderlichen Unterlagen werden bei der zuständigen Krankenkasse eingereicht. Je nach Versorgung kann auch ein Hilfsmittelanbieter in den Prozess eingebunden sein.
4. Genehmigung abwarten
Kaufen Sie das gewünschte Hilfsmittel möglichst nicht vorher auf eigene Rechnung, wenn eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse angestrebt wird.
Andernfalls besteht das Risiko, dass die Kasse die nachträgliche Erstattung nicht übernimmt.
5. Versorgung erhalten
Wird die Versorgung genehmigt, erfolgt die Versorgung entsprechend den Vorgaben der Krankenkasse und den bestehenden Verträgen mit Hilfsmittelleistungserbringern.
Der GKV-Spitzenverband beschreibt die Hilfsmittelversorgung grundsätzlich als Sachleistungsprinzip: Krankenkassen schließen Verträge mit Hilfsmittelleistungserbringern.
Muss die Krankenkasse einen bestimmten Aufstehsessel bezahlen?
Die Krankenkasse prüft, welche Versorgung zur Deckung des medizinisch notwendigen Bedarfs erforderlich und wirtschaftlich ist.
Das ist besonders wichtig, wenn man einen bestimmten Aufstehsessel mit zusätzlichen Komfortfunktionen möchte.
Beispiel
Eine Person benötigt vor allem Unterstützung beim Aufstehen.
Ein bestimmter Aufstehsessel verfügt zusätzlich über:
- besonders hochwertige Polsterung,
- spezielle Liegepositionen,
- mehrere Motoren,
- zusätzliche Komfortfunktionen,
- besondere Bezugsstoffe.
Nicht jede dieser Eigenschaften ist automatisch Bestandteil des medizinisch notwendigen Hilfsmittelbedarfs.
Zusätzliche Komfortwünsche können deshalb von einer möglichen Kassenleistung abweichen.
Was passiert, wenn die Krankenkasse den Aufstehsessel ablehnt?
Eine Ablehnung bedeutet nicht zwingend, dass damit jede weitere Möglichkeit ausgeschlossen ist.
Zunächst sollte geprüft werden, warum die Krankenkasse den Antrag abgelehnt hat.
Mögliche Gründe können beispielsweise sein:
- die konkrete Versorgung wird nicht als erforderliches Hilfsmittel anerkannt,
- die medizinische Begründung reicht aus Sicht der Kasse nicht aus,
- ein anderes Hilfsmittel wird als ausreichend angesehen,
- das gewünschte Produkt ist nicht die vorgesehene Versorgungsform,
- die Kasse sieht keine ausreichende medizinische Notwendigkeit.
Eine Ablehnung sollte deshalb genau gelesen und nachvollzogen werden.
Wenn man mit der Entscheidung nicht einverstanden ist, kann geprüft werden, ob ein Widerspruch sinnvoll ist. Dabei können zusätzliche medizinische Unterlagen oder eine ausführlichere Begründung hilfreich sein.
Kann die Pflegekasse einen Aufstehsessel bezahlen?
Neben der Krankenkasse kommt unter bestimmten Voraussetzungen auch die Pflegekasse als Ansprechpartner infrage.
Dabei gelten jedoch andere Voraussetzungen als bei der Krankenversicherung.
Die Pflegeversicherung übernimmt Pflegehilfsmittel, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Das Hilfsmittel- und Pflegehilfsmittelverzeichnis unterscheidet dabei zwischen Hilfsmitteln der Krankenversicherung und Pflegehilfsmitteln der Pflegeversicherung.
Ein Pflegegrad allein bedeutet deshalb nicht automatisch, dass ein Aufstehsessel bezahlt wird.
Entscheidend ist auch hier die konkrete Funktion des Hilfsmittels und der individuelle Bedarf.
Gibt es einen Zuschuss der Pflegekasse für einen Aufstehsessel?
Hier muss zwischen einem Hilfsmittel und einer wohnumfeldverbessernden Maßnahme unterschieden werden.
Die Pflegekasse kann für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen bei Pflegebedürftigen der Pflegegrade 1 bis 5 unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss von bis zu 4.180 Euro gewähren. Voraussetzung ist unter anderem, dass die Maßnahme die häusliche Pflege ermöglicht oder erheblich erleichtert beziehungsweise eine möglichst selbstständige Lebensführung unterstützt.
Ein frei gekaufter Aufstehsessel ist deshalb nicht automatisch eine wohnumfeldverbessernde Maßnahme.
Ob eine konkrete Versorgung über die Pflegekasse möglich ist, sollte immer direkt mit der zuständigen Pflegekasse geklärt werden.
Kann eine Pflegefachkraft ein Hilfsmittel empfehlen?
Seit dem 1. September 2026 gelten neue Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes zur Empfehlung bestimmter Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel durch Pflegefachpersonen. Für bestimmte Versorgungen kann eine entsprechende Empfehlung die ansonsten erforderliche ärztliche Verordnung ersetzen.
Das gilt allerdings nicht pauschal für jeden Aufstehsessel. Entscheidend ist, ob das konkrete Hilfsmittel und die individuelle Versorgung unter die entsprechenden Voraussetzungen fallen.
Auch bei einer solchen Empfehlung bleibt die Wirtschaftlichkeitsprüfung durch die Kranken- beziehungsweise Pflegekasse bestehen.
Was ist der Unterschied zwischen Krankenkasse und Pflegekasse?
Die beiden Kostenträger verfolgen unterschiedliche Ziele.
Krankenkasse
- Schwerpunkt: medizinische Versorgung
- Hilfsmittel nach den Voraussetzungen des SGB V
- medizinische Notwendigkeit steht im Mittelpunkt
- Hilfsmittelverzeichnis der GKV ist eine wichtige Grundlage
Pflegekasse:
- Schwerpunkt: Unterstützung bei Pflegebedürftigkeit
- Pflegehilfsmittel und weitere Leistungen nach SGB XI
- Erleichterung der Pflege bzw. selbstständigere Lebensführung kann relevant sein
- Pflegehilfsmittelverzeichnis bzw. entsprechende Leistungsregelungen
Deshalb sollte vor einem Antrag zunächst geklärt werden, welcher Kostenträger für die konkrete Versorgung zuständig sein könnte.
Was ist, wenn die Krankenkasse den Aufstehsessel nicht bezahlt?
Wenn die gewünschte Versorgung nicht von der Krankenkasse übernommen wird, bleiben grundsätzlich verschiedene Möglichkeiten.
Aufstehsessel kaufen
Wer die Kosten selbst übernimmt, kann einen Aufstehsessel nach den eigenen Anforderungen auswählen.
Das ist insbesondere dann interessant, wenn Komfort, Design, Sitzposition und individuelle Ausstattung eine große Rolle spielen.
Aufstehsessel mieten
Wird die Unterstützung nur für einen begrenzten Zeitraum benötigt, kann eine Miete interessant sein.
Das kann beispielsweise nach einer vorübergehenden gesundheitlichen Einschränkung oder während einer Rehabilitationsphase relevant sein.
Andere Aufstehhilfe prüfen
Wenn hauptsächlich das Aufstehen unterstützt werden soll, kann auch eine separate Aufstehhilfe für einen vorhandenen Sessel oder Stuhl eine Alternative sein.
Gerade im Zusammenhang mit einer möglichen Kassenversorgung ist diese Unterscheidung wichtig, weil das Hilfsmittelverzeichnis entsprechende Aufstehhilfen für Sessel und Stühle ausdrücklich aufführt.
Lohnt sich ein Antrag bei der Krankenkasse?
Wenn das selbstständige Aufstehen aufgrund einer gesundheitlichen Einschränkung erheblich erschwert oder nicht möglich ist, kann es sinnvoll sein, vor dem privaten Kauf die Möglichkeiten einer Hilfsmittelversorgung zu prüfen.
Der wichtigste Schritt ist dabei nicht, einfach einen bestimmten Aufstehsessel zu beantragen.
Sinnvoller ist es, zunächst den konkreten Hilfsmittelbedarf mit Arzt, Krankenkasse oder einem geeigneten Hilfsmittelleistungserbringer zu klären.
So lässt sich besser feststellen, ob beispielsweise
- eine separate Aufstehhilfe,
- eine andere Mobilitätshilfe,
- oder ein privat finanzierter Aufstehsessel
für die individuelle Situation geeignet ist.
Aufstehsessel auf Rezept: Was sollte man beachten?
Wer nach einem „Aufstehsessel auf Rezept“ sucht, sollte genau zwischen einem kompletten Aufstehsessel und einer anerkannten Aufstehhilfe unterscheiden.
Die Bezeichnung „Aufstehsessel“ allein sagt nichts darüber aus, ob ein Produkt als Hilfsmittel von der Krankenkasse übernommen werden kann.
Entscheidend sind:
- der konkrete Produktaufbau,
- die medizinische Notwendigkeit,
- die Einordnung als Hilfsmittel,
- die individuelle Versorgungssituation,
- die Entscheidung der zuständigen Krankenkasse.
Das Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes kann dabei als Orientierung dienen. Dort sind unter anderem Aufstehhilfen und Aufstehvorrichtungen für Sessel und Stühle aufgeführt.
Fazit: Aufstehsessel und Krankenkasse – was ist möglich?
Die Frage „Zahlt die Krankenkasse einen Aufstehsessel?“ lässt sich nicht pauschal beantworten.
Wichtig ist die Unterscheidung zwischen einem kompletten Aufstehsessel als Sitzmöbel und einer anerkannten Aufstehhilfe für einen Sessel oder Stuhl. Das Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes führt entsprechende Aufstehhilfen ausdrücklich auf.
Ob eine Versorgung übernommen wird, hängt unter anderem von der medizinischen Notwendigkeit, der konkreten Hilfsmittelversorgung und der individuellen Situation ab.
Wer eine Kostenübernahme prüfen möchte, sollte deshalb vor dem Kauf mit dem behandelnden Arzt, der Krankenkasse beziehungsweise einem geeigneten Hilfsmittelleistungserbringer klären, welche Versorgung infrage kommt.
Wenn keine Kassenversorgung möglich ist, kann ein privat finanzierter Aufstehsessel dennoch eine praktische Lösung sein.
Wird die Unterstützung nur vorübergehend benötigt, kann auch die Miete eines Aufstehsessels interessant sein.
Häufige Fragen zur Kostenübernahme eines Aufstehsessels
Übernimmt die Krankenkasse einen elektrischen Aufstehsessel?
Das lässt sich nicht pauschal mit Ja beantworten. Entscheidend ist, ob es sich um eine als Hilfsmittel anerkannte Versorgung handelt und ob die individuellen Voraussetzungen für eine Kostenübernahme erfüllt sind. Ein kompletter Komfort-Aufstehsessel ist nicht automatisch eine Kassenleistung.
Kann ich einen Aufstehsessel auf Rezept bekommen?
Eine ärztliche Verordnung kann bei einer notwendigen Hilfsmittelversorgung eine wichtige Voraussetzung sein. Ob tatsächlich eine Kostenübernahme erfolgt, entscheidet die zuständige Krankenkasse anhand der konkreten Versorgungssituation.
Welche Aufstehhilfen stehen im Hilfsmittelverzeichnis?
Das Hilfsmittelverzeichnis führt unter Produktgruppe 22 unter anderem die Produktuntergruppe „Aufstehhilfen/-vorrichtungen für Sessel/Stühle“.
Muss ich den Aufstehsessel erst kaufen und dann die Rechnung einreichen?
Das ist nicht empfehlenswert, wenn eine Kostenübernahme angestrebt wird. Vor dem Kauf sollte geklärt werden, ob und in welcher Form die Krankenkasse die Versorgung genehmigt.
Bezahlt die Pflegekasse einen Aufstehsessel?
Ein Pflegegrad allein führt nicht automatisch zu einer Kostenübernahme. Je nach konkretem Hilfsmittel und Bedarf können jedoch Leistungen der Pflegeversicherung infrage kommen. Das sollte mit der zuständigen Pflegekasse geklärt werden.
Was kann ich tun, wenn die Krankenkasse den Antrag ablehnt?
Zunächst sollte der Ablehnungsbescheid genau geprüft werden. Wenn die Entscheidung aus eigener Sicht nicht nachvollziehbar oder sachlich nicht gerechtfertigt erscheint, kann geprüft werden, ob ein Widerspruch sinnvoll ist. Zusätzliche medizinische Begründungen oder Unterlagen können dabei relevant sein.
Kann ich einen Aufstehsessel auch ohne Krankenkasse kaufen?
Ja. Ein Aufstehsessel kann selbstverständlich privat gekauft werden. Dabei besteht keine Abhängigkeit von einer Genehmigung durch die Krankenkasse.
Was ist günstiger: Aufstehsessel kaufen oder mieten?
Das hängt vor allem davon ab, wie lange der Sessel benötigt wird. Bei einer langfristigen Nutzung kann ein Kauf interessant sein. Bei einer zeitlich begrenzten Nutzung kann die Miete eine Alternative darstellen.
Hinweis: Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ersetzt keine ärztliche, therapeutische oder pflegerische Beratung. Welche Aufstehhilfe geeignet ist, hängt von den individuellen körperlichen Voraussetzungen und der jeweiligen Alltagssituation ab.